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  • Sozialrechtliche Begleitung

Der SSI Schweiz erhält Anfragen aus der Schweiz oder dem Ausland, die den Schutz von Kindern und Erwachsenen in grenzüberschreitenden Situationen betreffen.

Es kann sich dabei um eine Anfrage zur sozialen Abklärung eines Kindes oder einer erwachsenen Person handeln, um eine Intervention bei einer Kindesentführung, eine Anfrage zur Herkunftssuche, die Suche nach Dokumenten oder um Unterstützung bei Verfahren zur Familienzusammenführung oder bei einem humanitären Visum.

Der SSI Schweiz prüft die Relevanz und Durchführbarkeit der Intervention und kooperiert im Anschluss mit seinen Partnern in der Schweiz (KESB, Kindes- und Erwachsenenschutzdienste, zentrale kantonale und eidgenössische Behörden für Haager Übereinkommen, Beistände usw.) und im Ausland (Mitglieder des ISS-Netzwerks und/oder direkt mit den betroffenen Familien).

Die Interventionen bestehen aus einer sozialrechtlichen Unterstützung auf der Grundlage des transnationalen und interdisziplinären Fachwissens des SSI Schweiz durch Telefongespräche, E-Mails und Beratungen in unseren Büros in Genf und Zürich. Sie kann auch in eine Mediation oder eine spezifische Begleitung rechtlicher oder therapeutischer Art resultieren.

Die Kosten für die Leistungen des SSI Schweiz sind in einer Gebührenordnung für Privatpersonen und Mandatsstellen in den verschiedenen Kantonen festgelegt.

Weitere Informationen zu unseren Leistungen für Kinder und Jugendliche
Weitere Informationen zu unseren Leistungen für Eltern, Paare und Familien
Weitere Informationen zu unseren Leistungen für Erwachsene und Migrant*innen